Verhindert!

Gericht-021

Behindertenparkplätze, die mittels schwerer Steine und Eisenketten unbenutzbar gemacht wurden, sorgen derzeit in Saalfelden für Kopfschütteln und Empörung. Dank dieser skurrilen Situation haben beeinträchtigte Besucher des Bezirksgerichtes Saalfelden momentan keinen eigenen Parkplatz. Die daran beteiligten Parteien weisen sich gegenseitig die Schuld zu. Fakt ist: Die Parkplätze gehören zum Bezirksgericht, die Zufahrtsstraße aber zur Stadtgalerie, das führte zu Diskrepanzen. Der Kern des Konfliktes: Die Bundes Immobiliengesellschaft (BIG) will sich nicht an den Kosten für die private Straße beteiligen. Die Eigentümergemeinschaft der Stadtgalerie hat daher die Nutzung der Parkplätze untersagt.

Unerfüllbare Forderungen
„Es werden derart umfangreiche Forderungen gestellt, denen wir nicht nachkommen können“, erklärt Ernst Eichinger, Pressesprecher der BIG. Er verweist auf die Parkmöglichkeit im Hof des Gerichtsgebäudes. Gekennzeichnete Stellplätze für Behinderte seien dort gerade in Arbeit. Der Zugang zum Gebäude ist vom Hof allerdings nur über zwei Stufen erreichbar. Der barrierefreie Haupteingang wurde nun durch eine Betonumrandung von der Straße getrennt. „Alle Leute, die zum Gericht mussten, sind über unsere Straße gegangen, das ist nicht akzeptabel, dagegen wehren sich die Eigentümer“, erklärt Herbert Mair jun., Geschäftsführer von der Pinzgauer Haus Wohnbau GesmbH. dieses Vorgehen. Für den Sprecher der Eigentümergemeinschaft ist das Verhalten des Bezirksgerichts völlig unverständlich. „An uns ist das nicht gescheitert, wir wollen Behinderten keine Parkplätze wegnehmen. Aber man hätte uns vorher fragen sollen. Das würde sich niemand von seinem Nachbarn gefallen lassen,“ findet er. „Da man nicht bereit war, sich an den Errichtungs- und Instandhaltungskosten zu beteiligen, mussten wir auf einer Sperre bestehen“. Es gehe den Eigentümern aber auch um die Frage der Haftung. Die Straße führt übrigens zu den kostenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen der Stadtgalerie. Der erste Stellplatz dort sei für Behinderte ausgewiesen, so Mair.

Dieses Thema habe ich für die aktuelle Ausgabe des Bezirksblattes Pinzgau recherchiert. Auf den ersten Blick traut man seinen Augen nicht, wenn man dieses Szenario sieht. Auf den zweiten Blick denkt man sich, schade dass hier auf Kosten einer ohnehin benachteiligten Personengruppe keine Einigung erzielt werden konnte. Aber vielleicht ist das Bezirksgericht ja bald Geschichte, dann hat sich das Parkplatzdilemma erübrigt …

 

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