Graffiti III
Die weiße Wand hatte keine Chance.
Nach nicht einmal einem Monat „zieren“ erneut Schmierereien die Unterführung. (siehe Vorgeschichte vom 9. und 24.10.)
Und wieder musste es trotz des kindisch anmutenden Gekritzels ein Hakenkreuz sein!
P.S.: Auf Facebook wurde dieser Sachverhalt inzwischen eingehend diskutiert. Aufregung herrschte nur über das Geschmiere selber, und die Kosten für den Steuerzahler, aber nicht über den Inhalt.
Es wurde auch gemutmaßt es sei vielleicht gar kein Hakenkreuz, weil es seitenverkehrt dargestellt ist. „Ist das jetzt wirklich so ein Skandal?“ meinte ein Poster.
Daher halte ich es für nötig, darauf hinzuweisen, dass es sich hier um ein strafrechtliches Delikt handelt.
Durch seinen eindeutigen Bezug zum Nationalsozialismus ist die Verwendung, Darstellung etc. eines Hakenkreuzes strafbar! Und zwar in all seinen Ausführungen, ob negativ, abgerundet, oder seitenverkehrt!
Egal ob das ein Lausbubenstreich, eine bsoffene Gschicht oder sonstwas ist!
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